Der Zweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.
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Pressekontakt Zweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord)
Thorsten Müller, Verbandsdirektor
Bettina Hauptmann, Kommunikation und Presse
presse(at)spnv-nord.de
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.unglaublichschoen.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen wenden:
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes
Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de